§1 Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen
und Leistungen und werden Inhalt des Vertrages. Sie gelten nicht, wenn unser
Vertragspartner ein Konsument ist und das abgeschlossene Geschäft nicht zum Betrieb
seines Unternehmens gehört (§ 1 KSchG). Sie gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers
widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Käufer sie
seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrunde gelegt hat.
§2 Angebote und Aufträge
2.1 Unsere Angebote sind frei bleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet
sind. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere Auftragsbestätigung oder die
Auslieferung der Ware zustande.
2.2 Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu unseren
unverbindlichen Angeboten gehören, bleiben in unserem Eigentum und sind nur annähernd
Maß gebend. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns können sie
verbindlicher Vertragsinhalt werden.
§3 Zweifelhafte Zahlungsfähigkeit
3.1 Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des
Käufers begründen, können wir weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung der Ware
durch den Käufer abhängig machen. Wir können dem Käufer für die Vorauszahlung der
Ware eine angemessene Frist setzen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die
Vorauszahlung nicht fristgemäß bei uns eingeht; der Käufer kann statt der Vorauszahlung
Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten. Haben wir die Ware bereits geliefert, so wird der
Kaufpreis ungeachtet vereinbarter Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig.
3.2 Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind unter anderem dann begründet, wenn ein
Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder er
Zahlungen an uns oder Dritte nicht pünktlich leistet.
§4 Preise
4.1 Unsere Preise gelten „ab Werk“ sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen
wurde. Die Verpackungskosten sind nicht in dem Preis enthalten.
4.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen und wird in der am
Tag der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung gesondert
ausgewiesen.
4.3 Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag der Lieferung mehr als 4 Monate,
ohne dass dies auf einer von uns zu vertretenden Lieferverzögerung beruht, und hat sich in
Allgemeine Zahlungs- und Lieferbedingungen Art.Nr. 06706
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dieser Zeit unsere gültige Preisliste geändert, so können wir anstelle des vereinbarten
Kaufpreises den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis verlangen. Wir werden dem
Käufer vor der Lieferung eine entsprechend geänderte Auftragsbestätigung übermitteln. Der
Käufer kann in diesem Fall hinsichtlich der Waren, für die der Preis erhöht worden ist, von
seiner Bestellung zurücktreten. Er muss den Rücktritt spätestens am 5 Werktag nach Erhalt
der geänderten Auftragsbestätigung schriftlich erklären:
Eine Übersendung per Telefax
genügt.
genügt nicht.
Eine Übersendung per E-Mail
genügt.
genügt nicht.
§5 Lieferzeit
5.1 Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart, soweit
sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Bei unverbindlichen
Lieferterminen gilt eine Lieferung innerhalb 5 Tage nach der angegebenen Lieferzeit auf
jeden Fall noch als rechtzeitig.
5.2 Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen
Gründen in Verzug geraten, hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu gewähren,
die mit 3 Tagen beginnt. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten (§ 918 ff ABGB). Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere
auf den Ersatz von Schäden jedweder Art, auch von solchen, die nicht am Liefergegenstand
selbst entstanden sind, werden ausdrücklich ausgeschlossen.
5.3 Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und
unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich
erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des
Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom Käufer gesetzte Frist für
die Leistungserbringung, insbesondere für Nachfristen bei Verzug.
5.4 Vor Ablauf der gemäß Absatz 3 verlängerten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist ist der Käufer weder
zum Rücktritt noch zum Schadensersatz berechtigt. Dauert das Leistungshindernis länger
als 1 Wochen an, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt berechtigt, soweit der
Vertrag noch nicht durchgeführt ist. Ist der Käufer vertraglich oder gesetzlich (z.B. wegen
Interessewegfall) ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, so bleibt dieses Recht
unberührt.
5.5 Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht,
sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen.
§6 Versand
6.1 Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf
ihn über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und/oder der Versand mit unseren
eigenen Fahrzeugen erfolgt. Wir sind nicht verpflichtet, für eine Transportversicherung zu
sorgen.
6.2 Verzögert sich der Versand oder die Abholung durch den Käufer aufgrund von Umständen, die
dieser zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit Anzeige der Versand- bzw.
Lieferbereitschaft auf ihn über.
Allgemeine Zahlungs- und Lieferbedingungen Art.Nr. 06706
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6.3 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir zu Teillieferungen in
zumutbarem Umfang berechtigt, die einzeln berechnet werden.
§7 Zahlung
7.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 3 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
7.2 Der Käufer kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht
innerhalb von 6 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen
Zahlungsaufstellung zahlt.
7.3 Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen
aus der Geschäftsverbindung mit uns – auch solche, für die Wechsel gegeben worden sind
– sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen
in gesetzlich festgelegter Höhe zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch
den Verkäufer bleibt vorbehalten.
7.4 Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und bei Diskont-Fähigkeit ohne Gewährung
eines Skontos erfüllungshalber angenommen. Auch Zahlungen im Scheck-
/Wechselverfahren werden nur erfüllungshalber angenommen. Der Kaufpreisanspruch
erlischt erst nach vollständiger Einlösung der Wechsel. Wechsel- und Diskontspesen
werden gesondert berechnet und sind ohne Abzug sofort zu zahlen.
7.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht
werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem
Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf
demselben Kaufvertrag beruht.
§8 Gewährleistung/Haftung
8.1 Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche
Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen und binnen
angemessener Frist, jedenfalls innerhalb von 14 Tagen, anzuzeigen. Offensichtliche Mängel
sind von dem Käufer innerhalb von 1 Wochen ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes
schriftlich uns gegenüber zu rügen.
8.2 Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel
nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der
Ware vorliegt und von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, sind wir - unter
Ausschluss der Rechte des Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu
mindern - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen
Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat uns für jeden
einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
8.3 Für wesentliche Mängel leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung bzw.
Nachlieferung, Wandlung oder Preisminderung. Zur Behebung des Mangels hat uns der
Käufer eine angemessene Frist einzuräumen. Nur wenn wir mit der Beseitigung des
Mangels in Verzug sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selber oder durch Dritte
beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. Im Übrigen
richten sich die gewährleistungsrechtlichen Ansprüche des Käufers nach den gesetzlichen
Bestimmungen (§ 922 ff ABGB).
8.4 Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der
Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die
Nacherfüllung von uns verweigert wird. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von
weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt
davon unberührt.
Allgemeine Zahlungs- und Lieferbedingungen Art.Nr. 06706
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8.5 Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus einer Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir uneingeschränkt nach den
gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haften wir nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für
das Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist, und nur
begrenzt bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
8.6 Die Haftungsbeschränkung nach Absatz 5 gilt entsprechend für andere als vertragliche
Schadensersatzansprüche, insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung, mit
Ausnahme der Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Sie gilt ferner auch zugunsten
unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8.7 Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder
Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für
Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen,
aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das
Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und
Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
8.8 Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese
Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die
Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir
haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und
vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher
Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in §7 enthaltenen Haftungsbeschränkungen
gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und
sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers betroffen ist.
8.9 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten
Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor (Vorbehaltsware), bis zum Eingang aller
Zahlungen aus dem Kaufvertrag. Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum
des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der
Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und
Einlösungen von Schecks und Wechseln erfüllt hat. Im Fall des Scheck-Wechsel-Verfahrens
erlischt der Eigentumsvorbehalt in all seinen hier aufgeführten Formen nicht schon mit der
Scheckzahlung, sondern erst mit der Einlösung des Wechsels.
9.2 Verarbeitet der Käufer in unserem Eigentum stehende Vorbehaltsware, so entstehen für uns
daraus keinerlei Verpflichtungen. Bei der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung von
Vorbehaltsware mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Waren steht uns ein
Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der von uns
gelieferten Waren zu dem der anderen Waren zu. Erwirbt der Käufer Alleineigentum an der
neuen Sache, sind sich die Vertragteile darüber einig, dass der Käufer uns im Verhältnis des
Rechnungswertes der von uns gelieferten Waren Miteigentum an der neuen Sache einräumt
und diese unentgeltlich für uns verwahrt.
9.3 Der Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu
unterrichten. Der Käufer hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen
Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum Schutz gegen
Zugriffe Dritter entstehen.
9.4 Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung unsererseits nicht nach, so
können wir die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne
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vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In
der Pfändung der Vorbehaltssache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind
nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös
wird mit unseren offenen Forderungen aufgerechnet.
§10 Erfüllungsort
Der Erfüllungsort für Zahlungen ist 1110 Wien,Zumbuschgasse 7A, für unsere Warenlieferungen
der Versandort.
§11 Datenverarbeitung
Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung
erhaltenen Daten über den Käufer unter Beachtung des Datenschutzgesetzes für die
Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern oder an den
Kreditschutzverband übermitteln, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des
Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und kein
Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Käufers an dem
Ausschluss der Verarbeitung, insbesondere der Übermittlung, dieser Daten überwiegt.
§12 Salvatorische Klausel
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Sollte eine Regelung dieser
Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder
werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen
im Übrigen nicht.
§13 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
13.1 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und uns gilt ausschließlich das Recht der
Republik Österreich mit Ausnahme des UN-Kaufrechts, auch wenn der Käufer seinen
Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland hat.
13.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung des Verkäufers
abzutreten.
13.3 Ist der Käufer Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches
Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für beide Teile - auch für Wechsel- und
Scheckklagen - Wien. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen
Gerichtsstand zu verklagen.