§1 Allgemeines

 

 

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen

 

und Leistungen und werden Inhalt des Vertrages. Sie gelten nicht, wenn unser

 

Vertragspartner ein Konsument ist und das abgeschlossene Geschäft nicht zum Betrieb

 

seines Unternehmens gehört (§ 1 KSchG). Sie gelten auch für alle künftigen

 

Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

 

1.2 Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers

 

widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Käufer sie

 

seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrunde gelegt hat.

 

§2 Angebote und Aufträge

 

2.1 Unsere Angebote sind frei bleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet

 

sind. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere Auftragsbestätigung oder die

 

Auslieferung der Ware zustande.

 

2.2 Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu unseren

 

unverbindlichen Angeboten gehören, bleiben in unserem Eigentum und sind nur annähernd

 

Maß gebend. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns können sie

 

verbindlicher Vertragsinhalt werden.

 

§3 Zweifelhafte Zahlungsfähigkeit

 

3.1 Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des

 

Käufers begründen, können wir weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung der Ware

 

durch den Käufer abhängig machen. Wir können dem Käufer für die Vorauszahlung der

 

Ware eine angemessene Frist setzen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die

 

Vorauszahlung nicht fristgemäß bei uns eingeht; der Käufer kann statt der Vorauszahlung

 

Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten. Haben wir die Ware bereits geliefert, so wird der

 

Kaufpreis ungeachtet vereinbarter Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig.

 

3.2 Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind unter anderem dann begründet, wenn ein

 

Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder er

 

Zahlungen an uns oder Dritte nicht pünktlich leistet.

 

§4 Preise

 

4.1 Unsere Preise gelten „ab Werk“ sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen

 

wurde. Die Verpackungskosten sind nicht in dem Preis enthalten.

 

4.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen und wird in der am

 

Tag der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung gesondert

 

ausgewiesen.

 

4.3 Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag der Lieferung mehr als 4 Monate,

 

ohne dass dies auf einer von uns zu vertretenden Lieferverzögerung beruht, und hat sich in

 

Allgemeine Zahlungs- und Lieferbedingungen Art.Nr. 06706

 

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dieser Zeit unsere gültige Preisliste geändert, so können wir anstelle des vereinbarten

 

Kaufpreises den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis verlangen. Wir werden dem

 

Käufer vor der Lieferung eine entsprechend geänderte Auftragsbestätigung übermitteln. Der

 

Käufer kann in diesem Fall hinsichtlich der Waren, für die der Preis erhöht worden ist, von

 

seiner Bestellung zurücktreten. Er muss den Rücktritt spätestens am 5 Werktag nach Erhalt

 

der geänderten Auftragsbestätigung schriftlich erklären:

 

Eine Übersendung per Telefax

 

genügt.

 

genügt nicht.

 

Eine Übersendung per E-Mail

 

genügt.

 

genügt nicht.

 

§5 Lieferzeit

 

5.1 Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart, soweit

 

sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Bei unverbindlichen

 

Lieferterminen gilt eine Lieferung innerhalb 5 Tage nach der angegebenen Lieferzeit auf

 

jeden Fall noch als rechtzeitig.

 

5.2 Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen

 

Gründen in Verzug geraten, hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu gewähren,

 

die mit 3 Tagen beginnt. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt,

 

vom Vertrag zurückzutreten (§ 918 ff ABGB). Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere

 

auf den Ersatz von Schäden jedweder Art, auch von solchen, die nicht am Liefergegenstand

 

selbst entstanden sind, werden ausdrücklich ausgeschlossen.

 

5.3 Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und

 

unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich

 

erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des

 

Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom Käufer gesetzte Frist für

 

die Leistungserbringung, insbesondere für Nachfristen bei Verzug.

 

5.4 Vor Ablauf der gemäß Absatz 3 verlängerten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist ist der Käufer weder

 

zum Rücktritt noch zum Schadensersatz berechtigt. Dauert das Leistungshindernis länger

 

als 1 Wochen an, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt berechtigt, soweit der

 

Vertrag noch nicht durchgeführt ist. Ist der Käufer vertraglich oder gesetzlich (z.B. wegen

 

Interessewegfall) ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, so bleibt dieses Recht

 

unberührt.

 

5.5 Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht,

 

sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen.

 

§6 Versand

 

6.1 Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf

 

ihn über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und/oder der Versand mit unseren

 

eigenen Fahrzeugen erfolgt. Wir sind nicht verpflichtet, für eine Transportversicherung zu

 

sorgen.

 

6.2 Verzögert sich der Versand oder die Abholung durch den Käufer aufgrund von Umständen, die

 

dieser zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit Anzeige der Versand- bzw.

 

Lieferbereitschaft auf ihn über.

 

Allgemeine Zahlungs- und Lieferbedingungen Art.Nr. 06706

 

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6.3 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir zu Teillieferungen in

 

zumutbarem Umfang berechtigt, die einzeln berechnet werden.

 

§7 Zahlung

 

7.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 3 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

 

7.2 Der Käufer kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht

 

innerhalb von 6 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen

 

Zahlungsaufstellung zahlt.

 

7.3 Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen

 

aus der Geschäftsverbindung mit uns – auch solche, für die Wechsel gegeben worden sind

 

– sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen

 

in gesetzlich festgelegter Höhe zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch

 

den Verkäufer bleibt vorbehalten.

 

7.4 Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und bei Diskont-Fähigkeit ohne Gewährung

 

eines Skontos erfüllungshalber angenommen. Auch Zahlungen im Scheck-

 

/Wechselverfahren werden nur erfüllungshalber angenommen. Der Kaufpreisanspruch

 

erlischt erst nach vollständiger Einlösung der Wechsel. Wechsel- und Diskontspesen

 

werden gesondert berechnet und sind ohne Abzug sofort zu zahlen.

 

7.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht

 

werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem

 

Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines

 

Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf

 

demselben Kaufvertrag beruht.

 

§8 Gewährleistung/Haftung

 

8.1 Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche

 

Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen und binnen

 

angemessener Frist, jedenfalls innerhalb von 14 Tagen, anzuzeigen. Offensichtliche Mängel

 

sind von dem Käufer innerhalb von 1 Wochen ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes

 

schriftlich uns gegenüber zu rügen.

 

8.2 Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel

 

nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der

 

Ware vorliegt und von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, sind wir - unter

 

Ausschluss der Rechte des Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu

 

mindern - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen

 

Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat uns für jeden

 

einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

 

8.3 Für wesentliche Mängel leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung bzw.

 

Nachlieferung, Wandlung oder Preisminderung. Zur Behebung des Mangels hat uns der

 

Käufer eine angemessene Frist einzuräumen. Nur wenn wir mit der Beseitigung des

 

Mangels in Verzug sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selber oder durch Dritte

 

beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. Im Übrigen

 

richten sich die gewährleistungsrechtlichen Ansprüche des Käufers nach den gesetzlichen

 

Bestimmungen (§ 922 ff ABGB).

 

8.4 Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der

 

Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die

 

Nacherfüllung von uns verweigert wird. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von

 

weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt

 

davon unberührt.

 

Allgemeine Zahlungs- und Lieferbedingungen Art.Nr. 06706

 

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8.5 Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus einer Verletzung

 

des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir uneingeschränkt nach den

 

gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haften wir nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für

 

das Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist, und nur

 

begrenzt bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

 

8.6 Die Haftungsbeschränkung nach Absatz 5 gilt entsprechend für andere als vertragliche

 

Schadensersatzansprüche, insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung, mit

 

Ausnahme der Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Sie gilt ferner auch zugunsten

 

unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

8.7 Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder

 

Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für

 

Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen,

 

aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das

 

Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und

 

Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

 

8.8 Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese

 

Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die

 

Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir

 

haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und

 

vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher

 

Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in §7 enthaltenen Haftungsbeschränkungen

 

gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und

 

sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers betroffen ist.

 

8.9 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten

 

Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder

 

beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer,

 

Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

§9 Eigentumsvorbehalt

 

9.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor (Vorbehaltsware), bis zum Eingang aller

 

Zahlungen aus dem Kaufvertrag. Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum

 

des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der

 

Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und

 

Einlösungen von Schecks und Wechseln erfüllt hat. Im Fall des Scheck-Wechsel-Verfahrens

 

erlischt der Eigentumsvorbehalt in all seinen hier aufgeführten Formen nicht schon mit der

 

Scheckzahlung, sondern erst mit der Einlösung des Wechsels.

 

9.2 Verarbeitet der Käufer in unserem Eigentum stehende Vorbehaltsware, so entstehen für uns

 

daraus keinerlei Verpflichtungen. Bei der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung von

 

Vorbehaltsware mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Waren steht uns ein

 

Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der von uns

 

gelieferten Waren zu dem der anderen Waren zu. Erwirbt der Käufer Alleineigentum an der

 

neuen Sache, sind sich die Vertragteile darüber einig, dass der Käufer uns im Verhältnis des

 

Rechnungswertes der von uns gelieferten Waren Miteigentum an der neuen Sache einräumt

 

und diese unentgeltlich für uns verwahrt.

 

9.3 Der Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

 

sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu

 

unterrichten. Der Käufer hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen

 

Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum Schutz gegen

 

Zugriffe Dritter entstehen.

 

9.4 Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung unsererseits nicht nach, so

 

können wir die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne

 

Allgemeine Zahlungs- und Lieferbedingungen Art.Nr. 06706

 

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vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In

 

der Pfändung der Vorbehaltssache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind

 

nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös

 

wird mit unseren offenen Forderungen aufgerechnet.

 

§10 Erfüllungsort

 

Der Erfüllungsort für Zahlungen ist 1110 Wien,Zumbuschgasse 7A, für unsere Warenlieferungen

 

der Versandort.

 

§11 Datenverarbeitung

 

Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung

 

erhaltenen Daten über den Käufer unter Beachtung des Datenschutzgesetzes für die

 

Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern oder an den

 

Kreditschutzverband übermitteln, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des

 

Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und kein

 

Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Käufers an dem

 

Ausschluss der Verarbeitung, insbesondere der Übermittlung, dieser Daten überwiegt.

 

§12 Salvatorische Klausel

 

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Sollte eine Regelung dieser

 

Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder

 

werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen

 

im Übrigen nicht.

 

§13 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

 

13.1 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und uns gilt ausschließlich das Recht der

 

Republik Österreich mit Ausnahme des UN-Kaufrechts, auch wenn der Käufer seinen

 

Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland hat.

 

13.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung des Verkäufers

 

abzutreten.

 

13.3 Ist der Käufer Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches

 

Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für beide Teile - auch für Wechsel- und

 

Scheckklagen - Wien. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen

 

Gerichtsstand zu verklagen.